{"id":13603,"date":"2024-12-16T14:23:51","date_gmt":"2024-12-16T13:23:51","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.rema-tiptop.de\/it\/?page_id=13603"},"modified":"2025-03-24T15:11:28","modified_gmt":"2025-03-24T14:11:28","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rema-tiptop.de\/it\/aeb\/","title":{"rendered":"AEB"},"content":{"rendered":"\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t

Allgemeine Einkaufsbedin­gungen \nder REMA TIP TOP AG<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t

\u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich<\/h2>

1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen f\u00fcr Lieferanten erkennen wir nicht an; es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.<\/p>

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/p>

3. Das Vertragsverh\u00e4ltnis und alle sonstigen Rechtsbeziehungen unterliegen ausschlie\u00dflich dem f\u00fcr unseren Gesch\u00e4ftssitz geltenden Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechts\u00fcbereinkommen und des \u00dcbereinkommens der Vereinigten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Warenverkauf.<\/p>

Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten.<\/p>

\u00a7 2 Angebot \u2013 Angebotsunterlagen<\/h2>

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen angenommen wird. Der Lieferant ist verpflichtet, die Annahme schriftlich, vorzugsweise durch \u00dcbersendung eines von ihm unterschriebenen Doppels dieser Bestellung, zu erkl\u00e4ren.<\/p>

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie an uns unaufgefordert zur\u00fcckzugeben. Dritten gegen\u00fcber sind sie geheim zu halten.<\/p>

\u00a7 3 Preise<\/h2>

1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung \u201cfrei Haus\u201d, einschlie\u00dflich Verpackung ein. Rangierkosten, Rollgeld u. \u00e4. gehen zu Lasten des Lieferanten. Ist abweichend davon vereinbart, dass uns Verpackung in Rechnung gestellt wird, ist der Lieferant verpflichtet, sie zum berechneten Preis zur\u00fcck zu nehmen. Die R\u00fccksendung der Verpackung erfolgt dann unfrei.<\/p>

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.<\/p>

3. S\u00e4mtliche Rechnungen sind zweifach an die Bestelladresse zu richten. Rechnungen k\u00f6nnen wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung \u2013 die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; f\u00fcr alle wegen nicht Einhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.<\/p>

4. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt netto. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des \u00dcberweisungsauftrages bei der Bank an.<\/p>

5. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.<\/p>

\u00a7 4 Lieferzeit<\/h2>

1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.<\/p>

2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.<\/p>

3. Vorfristige Lieferungen, Teillieferungen und Mengenabweichungen sind nur zul\u00e4ssig nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei vorfristigen Lieferungen, Teillieferungen und \u00dcberlieferungen sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung kostenfrei zu verweigern.<\/p>

4. Im Fall des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in H\u00f6he von 1 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10%; weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.<\/p>

5. Sofern wir in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten, beschr\u00e4nkt sich der dem Lieferanten zustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<\/p>

\u00a7 5 Gefahren\u00fcbergang – Dokumente \u2013 Artikel-Nummer – Anlieferungsmodalit\u00e4ten und \u2013zeiten<\/h2>

1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. Die Ware reist auf Kosten und Risiko des Lieferanten.<\/p>

2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Auftragsbest\u00e4tigungen, Rechnungen, Versandpapieren und Lieferscheinen unsere BestellNr., die Bestellpos.-Nr., das Bestelldatum und unsere Artikel-Nr. anzugeben. Er ist ferner verpflichtet, auf dem Lieferschein die Anzahl der Packst\u00fccke, die Packst\u00fcck-Nr., das Packst\u00fcckgewicht und das Sendungsgewicht anzugeben. Unterl\u00e4sst er dies, so sind Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.<\/p>

3. Jeder Sendung ist der Lieferschein beizulegen. Der Lieferschein ist bei geschlossenen Gro\u00dfsendungen den Versandpapieren, bei Sendungen mit mehreren Beh\u00e4ltnissen einem dieser Beh\u00e4ltnisse, das entsprechend zu kennzeichnen ist, beizugeben.<\/p>

4. Die Packst\u00fccke der Sendung d\u00fcrfen die Abmessung von 1240 (L) x 840 (B) x 1600 (H) mm nicht \u00fcberschreiten. Gr\u00f6\u00dfere Packst\u00fccke m\u00fcssen bei Erstbestellung durch den Lieferanten avisiert werden. Palettenware ist sortenrein anzuliefern. Bei Mischpaletten sind einzelne Artikel zu einem Packst\u00fcck (Karton o. \u00e4.) mit entsprechender \u00e4u\u00dferer Beschriftung zum Inhalt (Packst\u00fcckNr., Bestell-Nr., Bestellpos.-Nr., Artikel-Nr., Menge, Gewicht) zusammenzufassen.<\/p>

5. Soweit f\u00fcr den bestellten Artikel ein Sicherheitsdatenblatt gem. Gefahrstoffverordnung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen ist, hat der Lieferant dieses Sicherheitsdatenblatt bei Erstbestellung den Lieferpapieren und der Rechnung beizulegen. Er ist ferner verpflichtet, uns bei \u00c4nderung der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes die aktualisierte Version unverz\u00fcglich zu \u00fcbersenden. Soweit bestellte Artikel nach Klassifizierung durch den Hersteller\/Lieferanten der Gefahrgutverordnung Stra\u00dfe und Eisenbahn (GGVSE) unterliegen, sind alle vorgeschriebenen Informationen auf den Produkten und den entsprechenden Versanddokumenten anzubringen. Weiterhin sind die vorschriftsm\u00e4\u00dfige Kennzeichnung der Versandst\u00fccke als auch der zul\u00e4ssige Transport sicherzustellen.<\/p>

6. Erfolgt die Sendung aus dem Ausland, muss dieser, da wir Intrastat-Selbstanmelder sind, die Handelsrechnung bei \u00dcbergabe der Ware beiliegen.<\/p>

7. Anlieferungen k\u00f6nnen nur innerhalb unserer Anlieferungszeiten erfolgen, die ggf. vorab zu erfragen sind.<\/p>

\u00a7 6 M\u00e4ngeluntersuchung \u2013 Sachmangelhaftung<\/h2>

1. Wir werden unverz\u00fcglich nach Eingang der bestellten Produkte anhand des Lieferscheins pr\u00fcfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen. Ferner werden die Produkte hinsichtlich \u00e4u\u00dferlich erkennbarer Transportsch\u00e4den \u00fcberpr\u00fcft. Entdecken wir bei den vorgenannten Pr\u00fcfungen einen Schaden oder einen Fehler, werden wir dies innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten M\u00e4ngeln ab Entdeckung dem Lieferanten anzeigen. Uns obliegen gegen\u00fcber dem Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend genannten Pr\u00fcfungen und Anzeigepflichten.<\/p>

2. Die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche stehen uns ungek\u00fcrzt zu; unabh\u00e4ngig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der M\u00e4ngelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>

3. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt 36 Monate, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang.<\/p>

\u00a7 7 Produkthaftung \u2013 Freistellung<\/h2>

1. Soweit der Lieferant f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>

2. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 683, 670 BGB sowie gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns zur\u00fcckgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unber\u00fchrt bleiben sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche.<\/p>

\u00a7 8 Schutzrechte<\/h2>

1. Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.<\/p>

2. Werden wir von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten \u2013 ohne Zustimmung des Lieferanten \u2013 irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschlie\u00dfen.<\/p>

3. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.<\/p>

4. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.<\/p>

\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt – Beistellung \u2013 Geheimhaltung<\/h2>

1. Eigentumsvorbehaltsrechte des Lieferanten, erweiterter und verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt, werden hiermit ausdr\u00fccklich abgelehnt. Wir sind berechtigt, die Lieferungen im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu verarbeiten, umzubilden und zu ver\u00e4u\u00dfern.<\/p>

2. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden f\u00fcr uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>

3. Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>

4. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten d\u00fcrfen sie nur mit unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn das mit den \u00fcberlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.<\/p>

5. F\u00fcr Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen usw., die f\u00fcr den Auftrag verwendet werden, bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese vom Besteller genehmigt werden.<\/p>

\u00a710 Datenschutz<\/h2>

Wir speichern, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Ordnungsgem\u00e4\u00dfen Auftragserf\u00fcllung und f\u00fcr eigene Zwecke. Dazu setzen wir auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein.<\/p>

Zur Erf\u00fcllung der Datensicherungsanforderungen haben wir technisch-organisatorische Ma\u00dfnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbest\u00e4nde und der Datenverarbeitungsabl\u00e4ufe im Hinblick auf Art. 24 DSGVO sowie Art. 32 DSGVO gew\u00e4hrleisten. Die mit der Verarbeitung besch\u00e4ftigten Mitarbeiter sind auf den Datenschutz verpflichtet und gehalten, s\u00e4mtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.<\/p>

Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerkl\u00e4rung. Unsere Datenschutzerkl\u00e4rung finden Sie auf unserer Internetpr\u00e4senz unter: https:\/\/rema-tiptop.de\/it\/datenschutz\/<\/a>. Jeder Kunde ist als Datenverantwortlicher dar\u00fcber hinaus eigenst\u00e4ndig f\u00fcr die Einhaltung der jeweilig in seinem Land g\u00fcltigen Datenschutzgesetzgebung verantwortlich.<\/p>

\u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/h2>

1. Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist Gerichtsstand M\u00fcnchen; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<\/p>

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist unsere in der Bestellung angegebene Anlieferstelle Erf\u00fcllungsort.<\/p>

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Lieferanten einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>

Stand: Oktober 2018<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t

\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t\t