\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t
\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h2>\n
1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung f\u00fcr die Dauer der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt sind, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wurde.<\/p>\n
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschlie\u00dflich im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen dem Verwender und Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB; f\u00fcr Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n
\u00a7 2 Angebots- und Zahlungsbedingungen, Preise, Abtretungs- \/Aufrechnungsbeschr\u00e4nkung<\/h2>\n
1. An ein Angebot zur Lieferung von Ware, zur Herstellung eines Werkes oder zur Erbringung einer Leistung halten wir uns f\u00fcr 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.<\/p>\n
2. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben.<\/p>\n
3. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise EX Works (INCOTERMS 2010) ausschlie\u00dflich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr vertragliche Anspr\u00fcche ist Poing, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Der Ort der Nacherf\u00fcllung bestimmt sich bei Kaufvertr\u00e4gen nach \u00a7 6 II. 6, bei Werkvertr\u00e4gen nach \u00a7 7 IV. 5.<\/p>\n
4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Liegen zwischen Vertragsschluss und der vereinbarten Auslieferung der Ware\/Ausf\u00fchrung der vertraglichen Leistungen mehr als 4 Monate, ist der ma\u00dfgebliche Preis der am Tag der Lieferung\/ Ausf\u00fchrung g\u00fcltige Listenpreis. Ist der so ermittelte g\u00fcltige Preis mehr als 5 % h\u00f6her als der urspr\u00fcnglich vereinbarte Preis, steht dem Kunden ein R\u00fccktrittsrecht zu. Es ist durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber uns auszu\u00fcben.<\/p>\n
5. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig. Lieferungen erfolgen grunds\u00e4tzlich gegen Vorauskasse.<\/p>\n
6. Der Kunde erh\u00e4lt auf Antrag nach unserem Ermessen bei regelm\u00e4\u00dfigen K\u00e4ufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum f\u00fchrt. Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen sowie Rechnungen \u00fcber sonstige Leistungen wie Ersatzteile f\u00fcr Maschinen und Ger\u00e4te sowie Materialeinsatz sind sofort f\u00e4llig.<\/p>\n
7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort f\u00e4llig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB zu verlangen. F\u00fcr jede nicht verzugsbegr\u00fcndende Mahnung wird dabei eine Mahnpauschale in H\u00f6he von 5 Euro vereinbart.<\/p>\n
8. Gegen unsere Anspr\u00fcche aus Kaufvertr\u00e4gen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung anerkannt ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Bei Werkvertr\u00e4gen kann der Kunde dar\u00fcber hinaus aufrechnen, wenn es sich bei seinem Gegenanspruch um M\u00e4ngelbeseitigungskosten und\/oder Fertigstellungsmehrkosten aus dem jeweiligen Werkvertrag handelt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.<\/p>\n
9. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach \u00a7 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Anspr\u00fcchen berechtigt.<\/p>\n
\u00a7 3 Lieferung<\/h2>\n
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.<\/p>\n
2. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, daran gehindert, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n
3. H\u00f6here Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n
4. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.<\/p>\n
5. Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die \u00c4nderungen oder Abweichungen unter Ber\u00fccksichtigung unserer Interessen f\u00fcr den Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, k\u00f6nnen allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.<\/p>\n
6. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.<\/p>\n
\u00a7 4 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal<\/h2>\n
Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.<\/p>\n
\u00a7 5 Kostenvoranschl\u00e4ge, technische Unterlagen, Muster<\/h2>\n
1. Angebote, Kostenvoranschl\u00e4ge, Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschl\u00e4gen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zul\u00e4ssig.<\/p>\n
2. Anwendungstechnische Ratschl\u00e4ge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Pr\u00fcfungspflicht unter Ber\u00fccksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.<\/p>\n
3. Kommt der Vertrag mit dem Kunden, der Gegenstand der Pl\u00e4ne, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen und\/oder Berechnungen ist, innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, die ma\u00dfgeblichen Dokumente auf eigene Kosten unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und\/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu l\u00f6schen.<\/p>\n
4. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anl\u00e4sslich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, au\u00dfer der Kunde hat hierf\u00fcr ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.<\/p>\n
\u00a7 6 Regelungen f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge<\/h2>\n
I. Gefahr\u00fcbergang bei Kaufvertr\u00e4gen<\/b><\/p>\n
1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit deren \u00dcbergabe auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n
2. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Kunden \u00fcber, wenn die Sache an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.<\/p>\n
II. Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung bei Kaufvertr\u00e4gen, Ort der Nacherf\u00fcllung<\/b><\/p>\n
1. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen einer Lieferung sowohl Menge und \u00e4u\u00dfere Erscheinung der gelieferten Produkte zu untersuchen und uns Mengenfehler und \u00e4u\u00dferlich erkennbare M\u00e4ngel schriftlich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst er eine solche unverz\u00fcgliche Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.<\/p>\n
2. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel betr\u00e4gt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr mit Ausnahme solcher, deren Haltbarkeit\/ Verwendbarkeit als k\u00fcrzer gekennzeichnet ist. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsm\u00e4ngelhaftung, au\u00dfer der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen (\u00a7 444 BGB).<\/p>\n
3. Die Anspr\u00fcche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherf\u00fcllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschr\u00e4nkt. Wir haben das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherf\u00fcllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts bestimmen sich nach \u00a7 323 BGB.<\/p>\n
4. Anspr\u00fcche auf Mangelbeseitigung hat der Kunde bei uns geltend schriftlich zu machen.<\/p>\n
5. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgef\u00fchrt wurde. Die fachkundige Durchf\u00fchrung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.<\/p>\n
6. Ort der Nacherf\u00fcllung f\u00fcr alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden ist bei Kaufvertr\u00e4gen vorrangig der urspr\u00fcngliche Erf\u00fcllungsort Poing, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Stellt dies f\u00fcr den Kunden ausnahmsweise eine erhebliche Unannehmlichkeit dar, ist Ort der Nacherf\u00fcllung die bei uns im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinterlegte Lieferanschrift des Kunden.<\/p>\n
7. Bez\u00fcglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gem\u00e4\u00df \u00a7 8.<\/b><\/p>\n
III. Unternehmerr\u00fcckgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverk\u00e4ufer<\/b><\/p>\n
1. Wenn der Kunde die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zur\u00fccknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann er uns gegen\u00fcber Sachmangelhaftungsanspr\u00fcche geltend machen.<\/p>\n
2. Der Kunde kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verh\u00e4ltnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim \u00dcbergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war und die entstandenen Aufwendungen im Drittvergleich als angemessen zu betrachten sind.<\/p>\n
3. Der Kunde hat im Rahmen dieses Unternehmerr\u00fcckgriffs uns gegen\u00fcber keinen Anspruch auf Schadensersatz.<\/p>\n
\u00a7 7 Sonderegeln bei Werkvertr\u00e4gen<\/h2>\n
I. K\u00fcndigungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 649 BGB<\/b><\/p>\n
1. Hat der Werkvertrag eine anf\u00e4ngliche Laufzeit von mehr als 2 Jahren, steht dem Kunden das Recht, den Werkvertrag vor Vollendung des Werks jederzeit zu k\u00fcndigen (\u00a7649 BGB) uneingeschr\u00e4nkt zu. Bei einer anf\u00e4nglichen Laufzeit von 2 Jahren oder weniger ist das Recht des Kunden aus \u00a7 649 BGB auf eine K\u00fcndigung aus wichtigem Grund beschr\u00e4nkt.<\/p>\n
2. Steht dem Kunden nach Ziffer 1 ein entsprechendes K\u00fcndigungsrecht zu, betr\u00e4gt das uns gem\u00e4\u00df \u00a7 649 S.2 BGB geschuldete Entgelt unter Ber\u00fccksichtigung aller durch uns ersparter Aufwendungen pauschaliert 10 % der urspr\u00fcnglichen Auftragssumme, zzgl. Umsatzsteuer, soweit sie anf\u00e4llt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der uns geschuldete Betrag wesentlich niedriger ist als 10 % der urspr\u00fcnglichen Auftragssumme. Uns steht es frei nachzuweisen, dass das gem\u00e4\u00df \u00a7 649 S.2 BGB geschuldete Entgelt h\u00f6her ist als 10 % der urspr\u00fcnglichen Auftragssumme.<\/p>\n
II. Keine H\u00f6chstpers\u00f6nlichkeit<\/b><\/p>\n
Der Kunde erm\u00e4chtigt uns, Unterauftr\u00e4ge zur Abwicklung der entsprechenden Werkvertr\u00e4ge zu vergeben.<\/p>\n
III. Pfandrechte<\/b><\/p>\n
1. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu.<\/p>\n
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden geh\u00f6rt.<\/p>\n
IV. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<\/b><\/p>\n
1. Im Falle der Erstellung von Bauwerken und\/oder der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB). Im \u00dcbrigen verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Kunden wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n
2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n
3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Kunden wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Ablieferung; \u00a7 6 II Ziffer 2 Satz 1 gilt analog.<\/p>\n
4. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs- und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige f\u00fcr die zu erbringende Leistung erhebliche Umst\u00e4nde und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n
5. Bei Werkvertr\u00e4gen ist Ort der Nacherf\u00fcllung f\u00fcr alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden der vertraglich vereinbarte Ort der Erbringung der Werkleistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Ort der Erbringung der Werkleistungen die Lieferanschrift des Kunden.<\/p>\n
6. Im \u00dcbrigen gelten die kaufrechtlichen Vorschriften unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u00a7 6 II. 3, 4 und 7) entsprechend, insbesondere die Haftungsbeschr\u00e4nkung bei Schadensersatz nach \u00a7 6. II. 7, \u00a7 8.<\/p>\n
\u00a7 8 Haftung<\/h2>\n
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Kunde<\/p>\n
a) Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf einer gesonderten vertraglichen Beschaffenheitsgarantie oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen;<\/p>\n
b) Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Bei grob fahrl\u00e4ssigem Verschulden ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;<\/p>\n
c) Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, K\u00f6rper und\/oder Gesundheit zum Gegenstand haben,; und\/oder<\/p>\n
d) Schadensersatzanspr\u00fcche oder sonstige Anspr\u00fcche geltend macht, die die Verletzung unserer wesentlichen vertraglichen Pflichten, der sog. Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden seinem Sinn und Zweck nach zu gew\u00e4hren hat oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Au\u00dfer in den F\u00e4llen a) – d) ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.<\/p>\n
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst<\/p>\n
\u00a7 9 Gewerbliche Schutzrechte, Domains, EMails<\/h2>\n
1. Dem Kunden werden durch den Abschluss eines Kaufvertrags und der entsprechenden Lieferung von Ware keinerlei Rechte an vorbestehenden gewerblichen Schutzrechten einger\u00e4umt. Insbesondere erh\u00e4lt der Kunde weder unmittelbar noch konkludent irgendeine Art von Lizenz, v.a. nicht die Lizenz, eine Marke von uns in seine Gesch\u00e4ftspapiere aufzunehmen.<\/p>\n
2. Bei einem Werkvertrag r\u00e4umen wir dem Kunden Zug- um Zug gegen vollst\u00e4ndige Zahlung des Werklohns, im \u00dcbrigen unentgeltlich, das nicht \u00fcbertragbare, r\u00e4umlich und zeitlich unbeschr\u00e4nkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Arbeitsergebnissen zum Zweck der Nutzung des Gegenstands des Werkvertrags ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, werden wir uns von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einr\u00e4umen lassen.<\/p>\n
3. Der Kunde darf weder im In- noch im Ausland Domains anmelden, die Ausdr\u00fccke enthalten, die durch unsere Markenrechte gesch\u00fctzt oder Firmennamen sind. Wenn der Kunde entgegen dieser Bestimmung dennoch solche Domains anmeldet, stimmt er hiermit unwiderruflich entweder deren unentgeltlicher \u00dcbertragung an uns oder deren L\u00f6schung, nach unserem freien Ermessen, zu. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr Adressen zum Empfang elektronischer Post bzw. f\u00fcr Auftritte im Rahmen von sozialen Netzwerken.<\/p>\n
4. Auf dem gelieferten Produkt bzw. seiner Verpackung befindliche Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von uns oder von Dritten darf der Kunde nicht entfernen, entstellen oder auf sonstige Art und Weise verstecken. Auch darf der Kunde keine entsprechenden Hinweise, Aufkleber oder \u00e4hnliches ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers hinzuf\u00fcgen oder die Ware umverpacken.<\/p>\n
5. Jede Nutzung unserer gewerblichen Schutzrechte und\/oder Domains bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n
\u00a710 Warenr\u00fccknahme\/ Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr<\/h2>\n
1. Soweit wir freiwillig vom Kunden Ware zur\u00fccknehmen, gilt Folgendes: R\u00fccknahmef\u00e4hig ist nur Ware in ordnungsgem\u00e4\u00dfem, verkaufsf\u00e4higem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Gegen R\u00fcckgabe der Ware erh\u00e4lt der Kunde eine Gutschrift in H\u00f6he des Warenwerts, abz\u00fcglich einer Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr, bei Ware die einer Haltbarkeitsdauer unterliegt, in H\u00f6he des Zeitwerts. Wir sind berechtigt, mit Gutschriftbetr\u00e4gen uneingeschr\u00e4nkt aufzurechnen.<\/p>\n
2. Die Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr betr\u00e4gt pro Artikel pauschal 10 % des Wertes der zur\u00fcckgenommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anl\u00e4sslich der R\u00fccknahme vereinbart wird.<\/p>\n
\u00a7 11 Eigentumsvorbehalt, Versicherungspflicht<\/h2>\n
1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kauf- bzw. Werkvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde ein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.<\/p>\n
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach der R\u00fccknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserl\u00f6s zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche gegen den Kunden bleibt dar\u00fcber hinaus vorbehalten.<\/p>\n
3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura- Endbetrages der von ihm geschuldeten Forderung (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Liefergegenst\u00e4nde ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgem\u00e4\u00df nachkommt und kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umst\u00e4nde eingetreten, hat der Kunde auf unser Verlangen uns gegen\u00fcber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind, und die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Liefergegenst\u00e4nde zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n
5. Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden. Der Kunde verwahrt das Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n
6. Der Kunde darf die Liefergegenst\u00e4nde weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherheit \u00fcbereignen. Entsteht eine solche Sicherungs\u00fcbereignung bereits bei Lieferung der Ware (z.B. aufgrund der Sicherungs\u00fcbereignung eines gesamten Warenlagerbestandes) oder bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der Kunde uns unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen und uns alle Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Abschl\u00fcsse von Finanzierungsvertr\u00e4gen, die die \u00dcbereignung unserer Vorbehaltsware beinhalten, (z.B. Sale- and Lease-Back- Vertr\u00e4ge) bed\u00fcrfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, au\u00dfer der Vertrag verpflichtet das Finanzierungsinstitut unwiderruflich, den Kaufpreis unmittelbar an uns zu zahlen.<\/p>\n
7. F\u00fcr den Fall, dass der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n
8. Der Kunde muss die Vorbehaltsware mindestens in H\u00f6he des Kaufpreises gegen alle \u00fcblichen Verlustrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln und auf unseren Wunsch hin kennzeichnen. Anspr\u00fcche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde dar\u00fcber hinaus deutschsprachige Exemplare des Versicherungsvertrages oder eine deutschsprachige Versicherungsbest\u00e4tigung in Kopie zu \u00fcbergeben.<\/p>\n
\u00a7 12 Datenschutz<\/h2>\n
Wir speichern, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Auftragserf\u00fcllung und f\u00fcr eigene Zwecke. Dazu setzen wir auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein.<\/p>\n
Zur Erf\u00fcllung der Datensicherungsanforderungen haben wir technisch-organisatorische Ma\u00dfnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbest\u00e4nde und der Datenverarbeitungsabl\u00e4ufe im Hinblick auf Art. 24 DSGVO sowie Art. 32 DSGVO gew\u00e4hrleisten. Die mit der Verarbeitung besch\u00e4ftigten Mitarbeiter sind auf den Datenschutz verpflichtet und gehalten, s\u00e4mtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.<\/p>\n
Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerkl\u00e4rung. Unsere Datenschutzerkl\u00e4rung finden Sie auf unserer Internetpr\u00e4senz unter: https:\/\/rema-tiptop.de\/datenschutz\/<\/a>.<\/p>\nJeder Kunde ist als Datenverantwortlicher dar\u00fcber hinaus eigenst\u00e4ndig f\u00fcr die Einhaltung der jeweilig in seinem Land g\u00fcltigen Datenschutzgesetzgebung verantwortlich<\/p>\n
\u00a7 13 Schlussbestimmungen<\/h2>\n
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand M\u00fcnchen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn der Kunde ein Kaufmann ist.<\/p>\n
2. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht) und des Internationalen Privatrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Zwischen den Parteien wird f\u00fcr die gesamte Dauer ihrer vertraglichen Beziehungen Deutsch als Vertragssprache vereinbart.<\/p>\n
3. Wir sind grunds\u00e4tzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunde einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n
Stand: Mai 2018<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen AGB als PDF ansehen \u00a7 1 Geltungsbereich 1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung f\u00fcr die Dauer der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt sind, […]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-13581","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n
AGB - REMA TIP TOP<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n